Lanzenbruch für S21 (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 25.11.2025, 00:15 (vor 13 Tagen) @ JeDi

Wer soll das so entscheiden? Wer hat den Willen und die (politische) Macht dazu? Da sehe ich weit und breit niemanden. Vor allem nicht ohne riesigen Gesichtsverlust. Und nein - mMn ist das nichts, was von der DB entscheiden werden könnte oder sollte. Die kann sich da nur noch die Finger verbrennen.

Der Gesichtsverlust ist ja eigentlich schon, dass überhaupt der Parallelbetrieb stattfinden soll. Ein weiteres Indiz dafür, dass ein dauerhaftes „oben“ zumindest kein Denkverbot mehr ist dürfte der Verzicht auf das neue Empfangsgebäude sein.

Ein etwaiger Parallelbetrieb würde ja nur für ein paar Monate stattfinden.
Das wäre für die Umsetzung der kompletten Neuordnung Bahnknoten Stuttgart nun nichts verwunderliches - das ist kein Gesichtsverlust.

Die Umgestaltung des Bonatzbaus hinkt ein wenig hinterher - da handelt es sich aber auch nur um Monate
und es geht vor allem nicht um Bereiche für die Fahrgäste.
Von einem "Verzicht auf das neue Empfangsgebäude" war nie die Rede.
Eine Fertigstellung war für das laufende Jahr 2027 anvisiert - weitere Verzögerungen sind hier nicht abzusehen.
Wenn sich nun die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 um ein Jahr verzögert, dann sind dann sämtliche Arbeiten im Bonatzbau abgeschlossen.
Eine Schlussfolgerung zu einem etwaigen Indiz daraus zu einem dauerhaften "oben" ist nicht nachvollziehbar.

Rein von der verkehrlichen Wirkung her wäre vermutlich am meisten gewonnen, wenn der Parallelbetrieb zum (optimierten) Langzeitprovisorium wird. Für in Stuttgart endende Züge, für HVZ-Verstärker, vielleicht auch für die innere Gäubahn - und insgesamt als Kapazitätsreserve.

Langzeitprovisorium bis wann Provisorium und wofür?
Worin genau sollte ein verkehrlicher Nutzen eines Weiterbetriebs des Kopfbahnhofs bestehen,
vor allem vor dem Hintergrund des vom Land geplanten Nahverkehrsdreiecks?


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