...Vielleicht können wir den Kleinkrieg noch 2024 beenden. (Aktueller Betrieb)

J-C, In meiner Welt, Montag, 30.12.2024, 22:12 (vor 351 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von J-C, Montag, 30.12.2024, 22:14

Weil Deutschland hier wieder mal seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Dass du die Rechtsnorm, die das Regelt, schuldig bleibst, und (mal wieder) nur wilde Behauptungen aufstellst, spricht nicht grade für dich.

Bereits bei anderen Themen brauchte Deutschland schon etwas Nachhilfe, bis EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Das ist dann auch eine der Hauptgründe, warum die EU Anpassungen im Eisenbahnrecht mittlerweile als europäisches Gesetz erlässt.

Es gibt keine "europäischen Gesetze".

Sondern Verordnungen, welche aber eben doch unmittelbar gültig wie ein Gesetz sind.

Ein europäisches Gesetz muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden, es gilt per Inkrafttreten sofort in jedem EU-Mitgliedsstaat und das auch ohne Spielraum.

Vielleicht solltest du sich selbst erstmal in Europarecht einlesen, bevor du hier den Klugscheißer gibst. Ein Werkzeug, das nicht erst in nationales Recht überführt werden muss, gibt es. Das heißt dann aber nicht "europäisches Gesetz", sondern EU-Verordnung.

Ist aber nah an einem Gesetz und ist auch nicht soo abwegig. Gerade Verordnungen stehen ja sogar über nationalem Recht, da ist der Begriff eines Gesetzes jetzt nichts, wo ich sagen würde "Das ergibt ja keinen Sinn."

Wo kann ich denn jetzt die verpflichtende Abkürzung "ISB" für "Infrastrukturbetreiber" im Europarecht finden? Auch hier bleibst du wieder eine Antwort schuldig.

Gleich hier nicht. Gibt es natürlich jetzt im engeren Sinne nicht, aber immerhin etabliert die genannte EU-Richtlinie den Begriff des Infrastrukturbetreibers. Es ist im Prinzip völlig wumpe, ob man das Ding Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Infrastrukturbetreiber oder Bundesbahnnetzbetreiber 9000 Plus Premium Deluxe nennt, es läuft auf das selbe hinaus.

Ich dachte, ich sag das nur so, denn am Ende des Tages ist dieser Kleinkrieg über eine vermeintliche Abkürzung und deren Bedeutung doch insgesamt bedeutungslos, finde ich.

Es ging ja ursprünglich um Putzfahrten und der meiner Meinung nach fragwürdigen Nutzung kommerzieller Fahrten für eine Infrastrukturpflegemaßnahme und bestehe darauf, dass wenn Putzfahrten stattfinden müssen, dafür Sorge getragen werden muss, dass die Kapazitäten auch mit Redundanz geboten werden, damit nicht am Ende ein ICE wegen sowas die 10 Minuten Verspätung aufsammelt, Anschlüsse gefährdet und dann erstmal aufholen darf, um dann wenigstens am Ende wieder halbwegs pünktlich zu sein.

Wobei, wenn man die Infrastruktur von Anfang an auch mit Nutzung des Güterverkehrs ernsthaft einplante (die Steigungen sind ja der Kritik zufolge dort zu hoch für einen sinnvollen Einsatz von Güterzügen, den man ja eher vermisst), was auf anderen HGV-Strecken ja der Fall war, so wäre das ja leichter, da man ohne wesentliche Probleme einem Güterzug eine Putzfahrt anordnen hätte können.

Das sind meine 50 Cent.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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