Schweizer_innen und Europarecht... (Aktueller Betrieb)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 30.12.2024, 21:02 (vor 350 Tagen) @ Twindexx
bearbeitet von JeDi, Montag, 30.12.2024, 21:03

Weil Deutschland hier wieder mal seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Dass du die Rechtsnorm, die das Regelt, schuldig bleibst, und (mal wieder) nur wilde Behauptungen aufstellst, spricht nicht grade für dich.

Bereits bei anderen Themen brauchte Deutschland schon etwas Nachhilfe, bis EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Das ist dann auch eine der Hauptgründe, warum die EU Anpassungen im Eisenbahnrecht mittlerweile als europäisches Gesetz erlässt.

Es gibt keine "europäischen Gesetze".

Ein europäisches Gesetz muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden, es gilt per Inkrafttreten sofort in jedem EU-Mitgliedsstaat und das auch ohne Spielraum.

Vielleicht solltest du sich selbst erstmal in Europarecht einlesen, bevor du hier den Klugscheißer gibst. Ein Werkzeug, das nicht erst in nationales Recht überführt werden muss, gibt es. Das heißt dann aber nicht "europäisches Gesetz", sondern EU-Verordnung.

Wo kann ich denn jetzt die verpflichtende Abkürzung "ISB" für "Infrastrukturbetreiber" im Europarecht finden? Auch hier bleibst du wieder eine Antwort schuldig.

--
Weg mit dem 4744!


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