Zum Glück fahren kaum lokbespannte Züge (Aktueller Betrieb)

heinz11, Freitag, 27.12.2024, 11:04 (vor 354 Tagen) @ J-C

Aber ich fände es schön, würde das eben nicht mehr Teil des vorgesehenen Ablaufs sein und die anfallenden Kosten direkt genau an den weitergegeben werden, der das entscheidet.


Dann müßtest Du dem Entscheider aber auch die ersparten Kosten eines defekten Stromabnehmers gutschreiben, weil er diesen größeren Schaden durch die Anordnung einer Putzfahrt verhindert hat.

Die Kosten eines Stromabnehmerdefekts abzüglich der Kosten für die FGR-Entschädigung, und die Hälfte dieser Summe ist an den Anordner auszuzahlen, so würde mein Argument lauten. Wenn wir von direkter Kostenverantwortlichkeit sprechen, gehören erzielte Erlöse bzw. ersparte Aufwendungen auch dazu.


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