Also treibt InfraGo eine Lok auf und macht das damit (Aktueller Betrieb)

Twindexx, St. Gallen (CH), Montag, 30.12.2024, 04:54 (vor 351 Tagen) @ JeDi

Hoi,

Im Gegensatz zu EIU oder BdS (oder IM) wäre mir weder die Abkürzung noch der Begriff im deutschen Eisenbahnrecht bislang untergekommen. Kannst du bitte eine Rechtsquelle nennen, bevor du solche Behauptungen aufstellst? Das AEG spricht jedenfalls weiterhin von Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Weil Deutschland hier wieder mal seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

In der einschlägigen EU-Richtlinie 2012/34/EU kommt die Abkürzung "ISB" übrigens nicht vor. Eigenheit von EU-Richtlinien ist, dass sie eben nicht unmittelbar gelten, sondern in nationales Recht überführt werden müssen. Dabei gibt es Ausgestaltungsspielraum der Mitgliedsländer...

Dass Deutschland bei der Eisenbahn Vorgaben und Pflichten nur stiefmütterlich nachkommt, ist nichts neues. Das heisst aber nicht, dass es nicht auch in Deutschland trotzdem schon längst «Infrastrukturbetreiber» heissen müsste.

Bereits bei anderen Themen brauchte Deutschland schon etwas Nachhilfe, bis EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Das ist dann auch eine der Hauptgründe, warum die EU Anpassungen im Eisenbahnrecht mittlerweile als europäisches Gesetz erlässt. Ein europäisches Gesetz muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden, es gilt per Inkrafttreten sofort in jedem EU-Mitgliedsstaat und das auch ohne Spielraum.


Grüsse aus der Ostschweiz.


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