Datenschutz (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Sonntag, 27.08.2023, 12:51 (vor 262 Tagen) @ GoethesGarten

Digitalisierung ist eine legale Begründung. Wenn Sie anders denken steht es Ihnen frei gegen die DB AG zu klagen. Aber bis da etwas entschieden ist, wird es wohl eine Weile dauern.

Seit wann sind wir eigentlich per "Sie" hier im Forum? Sowas hab ich hier ja lange nicht gelesen. :)

Daten dürfen erhoben werden, wenn dies für den vom Kunden beabsichtigten Prozess unabdingbar ist. "Digitalisierung" allgemein klingt da für mich etwas schwammig.

Die spannende Frage wäre (hat JeDi ja auch so geschrieben), ob die Bahn den Sparpreis-Verkauf aus ihrer Sicht optimieren darf, wenn das mit datenschutzrechtlichen Verschlechterungen für den Kunden anheim geht. Man könnte sich ja als Bahn durchaus auch digitale Lösungen ausdenken, die ohne die eMail-Adresse auskommen...


Bye. Flo.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum