Wie funktioniert das denn in der Praxis? (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Samstag, 12.08.2023, 15:41 (vor 482 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von brandenburger, Samstag, 12.08.2023, 15:42

e) Kann Oma Müller einfach die Mailadresse ihres Enkels angeben, wenn sie selbst keine derartige Technik nutzt? Oder macht sie sich damit des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis schuldig?

Hallo,

das Einfachste ist doch, der Enkel legt eine Alias-E-Mail-Adresse für seine Oma an, und die E-Mails treffen auf seinem Account ein. Habe ich für meine Mutter auch gemacht, als sie noch lebte.

Oma Müller braucht dann weder PC noch Smartfon besitzen oder bedienen können.

Die Omas und Opas ohne Internet sterben langsam, aber sicher aus. Wer nicht ausstirbt, sind Menschen mit Intelligenzminderung und/oder Analphabetismus, die zwar nicht selbst Geräte bedienen, aber allein Zug fahren können.

Und nein, die haben nicht alle einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G. Und wenn doch, im Fernzug braucht man ja trotzdem einen Fahrschein.


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