Wie komme ich dazu, anderen die Praxis zu erklären? (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 30.05.2023, 11:44 (vor 331 Tagen) @ musicus
bearbeitet von J-C, Dienstag, 30.05.2023, 11:46

ich sage, durch eine Reservierungspflicht würde ein nicht vorgesehener, aber doch funktionierender Anschluss nicht nutzbar sein.

...was kein Problem ist!

Na doch, wenn man den Zug nutzen will, aber davon ja geblockt wird, weil irgendwer glaubte, dass eine Reservierungspflicht so eine tolle Sache wäre.

Und dann meinst du halt, mit funktionierenden Anschlüssen wäre das kein Problem.

Nein. Ich meine: funktionierende Anschlüsse sind kein Problem. Das "mit" hast du dir ausgedacht.

Fein, aber bei einer Reservierungspflicht ist es ein Problem, wenn ein Anschluss funktioniert, der aber nicht nutzbar ist, weil man diesen nicht buchen konnte.

Weil er halt hin und wieder auch nicht funktioniert und unter einer Mindestumsteigezeit oder so liegt.

Könnte sein, dass du einen neuen Anschluss erhältst, weil der Zug davor entsprechend verspätet war.

Nachdem man schon vorher von anderen las, dass diese ernsthaft glauben, dass durch eine Reservierungspflicht sich irgendwas an der Zuverlässigkeit ändert

An welcher Stelle denn?

zum Beispiel hier

Was da einfach passieren würde: man stellt die Mindestumsteigezeit so großzügig ein, dass man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit den Anschluss nicht verpasst.

Dafür aber entsprechend auch länger warten muss.

ging ich davon aus, dass du dich darauf beziehst.

Dann hätte ich es passend plaziert.

definiere "passend". Klar kann man aus dem Kontext heraus sehen, was gemeint ist. Aber ehrlich gesagt war das mein erster Gedanke, denn wieso sollte ein doch funktionierender Anschluss, der aber gar nicht vorgesehen ist, bei einer Reservierungspflicht kein Problem sein? Man will ja den Zug nehmen können, wird aber daran gehindert.

Und selbst wenn die Zuverlässigkeit hoch genug ist, wird kein System dir einen 2 Minuten Anschluss, womöglich mit Bahnsteigwechsel anbieten. Aber wenn man es dennoch hinkriegt, ist es doch toll, wenn man das schafft. Das geht sogar ja mit den Sparpreisen, da die Zugbindung bei einem früher erreichten Anschluss aufgehoben wird. Deswegen ist es auch ein Unterschied, ob man eine Zugbindung oder eine Reservierungspflicht hat.

Denn im Zweifel kann man die Reservierung nicht so einfach umbuchen. Also selbst wenn der Kunde dann einen Stehplatz für eine frühere Ankunft in Kauf nehmen würde, wird er daran aktiv gehindert und das kann nicht der Sinn der Sache sein.

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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(Bildquelle: ČD)


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