Autsch. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 26.02.2022, 15:38 (vor 1508 Tagen) @ Alexander

Hey.

Konkret geht es um die EBA-Fachmitteilung 20/2020.

Zitat:

Das Eisenbahn-Bundesamt (...) betrachtet an bestehenden Bahnsteigen ausnahmsweise eine erforderliche Bahnsteiglänge von erster bis letzter Tür des Reisezuges zzgl. 5 m Sicherheitszuschlag für das ungenaue Halten und ggf. weiterer erforderlicher sicherheitsrelevanter Zuschläge als Mindestmaßstab für die Gewährleistung der Sicherheit.


Au backe. Um 5 Meter verbremsen? Da traut man dem Lokführer aber nicht viel zu ...

Also fast alle Lokführer, die ich regelmäßig erlebe, bekommen das aber deutlich genauer hin!


Schöne Grüße von jörg


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