OT: ? zu Reisendensicherung, wenn Zug länger Bahnsteig->EBA? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 26.02.2022, 14:12 (vor 1501 Tagen) @ michael_seelze

Die Frage hat bei einem 11 Wagen IC auch nie jemand gestellt - im Zweifel wird an bestimmten Bahnhöfen Reisendensicherung gemacht, das ist heute schon an einigen Bahnhöfen Standard - da kommt es auf die paar Bahnhöfe an der Ostseestrecke auch nicht mehr an.


Sowas will man auch seitens des EBA nicht mehr.


Was bedeutet das konkret? Ist es untersagt oder wurden die Auflagen dafür durch das EBA erhöht?


Es sollte nicht zum Regelfall werden, im Störungsfall ist es weiterhin möglich.

Die Infrastruktur muss zum Verkehr passend sein, und bei zu kurze Bahnsteige ist das nicht der Fall.


Und das heißt? Ist ein Antrag eines EVU für einen Planhalt, wo die Bahnteignutzlänge kleiner als die (Wagen-)zuglänge ist, nun stets abzulehen?

Nein, aber das EVU muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit Reisendensicherung oder abschließen von Wagen, und das wird DB Fernverkehr zu viel sein, weil es könnte ja was passieren.
Eben 1000% Sicherheit, dazu will man mit weniger Personal auskommen.
Diese Maßnahmen kontrolliert dann das EBA, und wenn die kleinste Unregelmäßigkeit erkannt wird, kostet es.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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