OT: ? zu Reisendensicherung, wenn Zug länger Bahnsteig->EBA? (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Samstag, 26.02.2022, 14:06 (vor 1503 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die Frage hat bei einem 11 Wagen IC auch nie jemand gestellt - im Zweifel wird an bestimmten Bahnhöfen Reisendensicherung gemacht, das ist heute schon an einigen Bahnhöfen Standard - da kommt es auf die paar Bahnhöfe an der Ostseestrecke auch nicht mehr an.


Sowas will man auch seitens des EBA nicht mehr.


Was bedeutet das konkret? Ist es untersagt oder wurden die Auflagen dafür durch das EBA erhöht?


Es sollte nicht zum Regelfall werden, im Störungsfall ist es weiterhin möglich.

Die Infrastruktur muss zum Verkehr passend sein, und bei zu kurze Bahnsteige ist das nicht der Fall.

Und das heißt? Ist ein Antrag eines EVU für einen Planhalt, wo die Bahnteignutzlänge kleiner als die (Wagen-)zuglänge ist, nun stets abzulehen?


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