OT: Fahrplanänderungen nach Fahrkartenkauf (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 28.03.2021, 14:31 (vor 1811 Tagen) @ Garfield_1905

Mit Änderung des veröffentlichten Fahrplans nach dem Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs kann das Eisenbahnunternehmen nicht dafür sorgen, dass keine Verspätung im Sinne der Fahrgastrechte vorliegt.


Diesen Satz musst Du mir bitte noch mal erläutern. ;-)

Gern. Ein Fahrgast kauft eine Fahrkarte für eine Verbindung, die auf einer Fahrplanauskunft zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs basiert. Nun wird der Fahrplan geändert, sodass der Fahrgast den Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag bspw. 60 Minuten später erreicht, als in der Fahrplanauskunft vom Tag des Fahrkartenkaufs angegeben war.
Da die Verspätung in der EG-VO 1371/2007 als "Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft definiert ist, läge nun keine Verspätung mehr vor, da ja der jetzt veröffentlichte Fahrplan die neue Ankunftszeit bereits beinhaltet. Das wäre absurd.
Daher gehe ich davon aus, dass immer der veröffentlichte Fahrplan zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrags gilt, um Verspätungen im Sinne der Fahrgastrechte zu bestimmen.


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