Ähh ... was ? (Fahrkarten und Angebote)

Garfield_1905, Sonntag, 28.03.2021, 14:04 (vor 1811 Tagen) @ michael_seelze

Mit Änderung des veröffentlichten Fahrplans nach dem Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs kann das Eisenbahnunternehmen nicht dafür sorgen, dass keine Verspätung im Sinne der Fahrgastrechte vorliegt.

Diesen Satz musst Du mir bitte noch mal erläutern. ;-)


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