Information über Verspätungen vor Fahrkartenkauf (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Samstag, 27.03.2021, 22:24 (vor 1098 Tagen) @ Sportdiesel612


Vielleicht hat der Benutzer PhilippK hier die Regel zu Fahrpreisentschädigungen aus Artikel 17 (4) EG-VO 1371/2007 generalisiert auf Fahrpreiserstattungen angewendet:


interessante Regel, hier vollständig:

Also, wenn irgendwo bei der Bahn ein Hinweis auf Baustelle/SEV/fällt-aus steht, die Verbindung aber trotzdem mit Zugbindung fahrplanmäßig verkauft wird, dann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung bei >60 Minuten?

Irgendwo bestimmt nicht. Sowohl beim fahrplanbasierten Kauf einer Fahrkarte über die DB-Website als auch am Automaten gibt es ja Hinweise zur Verbindung, aus denen eine Verspätung hervorgeht, ohne dass die aus dem Fahrplan der Verbindung direkt ersichtlich wäre. Auch der personalbediente Verkauf sollte diese Hinweise an den Fahrgast weitergeben.


Die 2. Hälfte von (4) ist klar: Ich kann nicht mit einer schnelleren Verbindung fahren, als die >60 Minuten verspätete, und dann Entschädigung haben wollen. Da steht aber nicht, dass ich die schnellere nutzen muss.

Nutzen musst Du die nicht, wobei der spätere Zeitpunkt nach Deiner Wahl nach Meinung mancher nicht so spät liegen darf, dass er nach dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte liegt.


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