FGR: Mit Zusatzhalten rechnen? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 28.03.2021, 10:54 (vor 1814 Tagen) @ keksi

Interessant wäre ja...

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast vor Fahrtantritt von seiner Reise zurücktreten bzw. die Fahrt unterwegs ab brechen und zu seinem Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist.

...wenn der Fahrgast nun wirklich begründet erwartet über diese Verspätungsgrenze zu kommen, dies also VOR Antritt der Reise für die Zukunft zu prognostizieren versucht, was dann SPÄTER ein Abgleich mit der tatsächlich gemessenen Minuten genauen Verspätung noch bringen soll. [...]


Doof nur das genau zu der Zeit vom IC ein ICE extra gehalten hat und das schon Stunden vorher fest stand und man sogar 10min früher in Berlin angekommen ist :-)

Mal etwas allgemeiner:
Muss der Reisende damit rechnen, dass
- ein anderer Zug einen (außerplanmäßigen) Zusatzhalt einlegt
(- ein Ersatzzug verkehrt)
(- ein Zug durch eine Umleitung oder Nutzung von Fahrzeitreserven seine Verspätung reduziert)?
Ich meine: Nein.
Er kann also vernünftigerweise davon ausgehen, dass eine für seinen Einstiegsort oder Umsteigeort angegebene bzw. prognostizierte Verspätung im weiteren Fahrtverlauf nicht geringer wird und mit dieser Information erwarten, dass er am Zielort mit einer bestimmten -ggf. für die Inanspruchnahme von Fahrgastrechten relevanten - Verspätung eintreffen wird.

Nebenbei: Verspätung ist per EG-VO 1371/2007, Artikel 3, Punkt 12 definiert als

Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten
Ankunft".

Mit Änderung des veröffentlichten Fahrplans nach dem Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs kann das Eisenbahnunternehmen nicht dafür sorgen, dass keine Verspätung im Sinne der Fahrgastrechte vorliegt.


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