Information über Ausfall vor Fahrkartenkauf✓- keine Fahrprei (Fahrkarten und Angebote)

TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 28.03.2021, 13:01 (vor 1934 Tagen) @ michael_seelze

Wie der Benutzer "Knochendochen" schon schrieb, dürfte so ein vages "kann ausfallen" nicht als "über die Verspätung informiert" gelten. Bei "Zug fällt aus" sähe das anders aus. Wer dennoch eine Fahrkarte für diese Verbindung kauft, dürfte keine Verspätungsentschädigung nur aufgrund des Zugausfalls erhalten.

Wenn die DB im voraus weiss, dass ein Zug sicher ausfallen wird, soll sie gefälligst keine Fahrkarten mit Zugbindung dafür verkaufen. Wenn sie es doch tut ("Zug kann ausfallen"), dann nur inklusive aller Fahrgastrechte.

Wenn es so einfach wäre, die Fahrgastrechte ausser Kraft setzen, würden clevere Anbieter sonst bei jedem Zug so eine Fussnote setzen.


Das ist wünschenswert. Mit "Zug fällt aus" als Info vor dem Kauf der Fahrkarte kann aber meiner Meinung nach das Eisenbahnunternehmen verhindern, dass es eine Fahrpreisentschädigung oder Erstattung allein aufgrund dieses Ausfalls zahlen muss. Die anderen Fahrgastrechte blieben unberührt.

Eine Platzreservierung oder eine Zugbindung für einen Zug der ausfällt, darf nicht buchbar sein. Falls doch: Betrugsanzeige gegen DB Fernverkehr. Der Verkauf einer Dienstleistung oder Ware, wo es klar ist zum Zeitpunkt des Verkaufs, dass es die Ware oder Dienstleistung nicht gibt ist ja wohl in Deutschland immer noch Betrug, oder?


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