MNS im Abteil (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.09.2020, 14:47 (vor 2028 Tagen) @ gnampf

Ok, in welcher Verordnung siehst du da eine Ausnahme fuer Zub im Dienstabteil?

Mindestens in der Baden-Württembergischen (die war in der Sache letztens für mich relevant):

„ (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
[...]
für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,“

Und in Dienstabteilen halten sich ja keine Kund_innen auf. Eine geschlossene Tür hätte ich jetzt vorausgesetzt ;-)

--
Weg mit dem 4744!


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