Schweiz setzt Wien, Paris, u.a. auf "Rote Liste" (Allgemeines Forum)

Altmann, Sonntag, 13.09.2020, 12:43 (vor 2031 Tagen) @ GibmirZucker

Ja, der Teufel liegt aber im Detail. Muss Wolfgang, Hauptwohnsitz in Wien, lebt aber bei seiner Freundin in Niederösterreich, bei Einreise in die Schweiz in Quarantäne? Und wiederum der Josef, der in Niederösterreich wohnt, aber täglich zur Arbeit nach Wien fährt, also 5mal die Woche 10 Stunden in Wien verbringt? Oder nehmen wir Dagi,sie arbeitet und wohnt für Tage die Woche in Wien, fährt aber jede. Donnerstag übers Weekend zu Sohn und Enkel nach Schwamendingen. Ist also nur mehr als vier Tage am Stück in Wien.
Wie soll das theoretisch gehandelt werden?

Also so viel ich weiß (!), gilt die "Rote Liste" für alle, die sich in den letzten 14 Tagen mind. 24 Stunden in Wien aufgehalten haben.

Was noch der einfachere Teil ist, die Praxis, Stichwort Beweislast, ist noch viel komplizierter.

Ich schätze mal, dass es so ablaufen wird in der Praxis: Wohnsitz nicht in Wien - man glaubt dem Reisenden, dass er sich dort nicht aufgehalten hat (wenn er das angibt). Wohnsitz in Wien - dann muss man wohl Beweise vorlegen, dass man nicht dort war (z.B. Hotelrechnungen, etc.).


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