MNS im Abteil (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 16.09.2020, 14:39 (vor 2028 Tagen) @ gnampf

Du hast dir selbst wiedersprochen - schon gemerkt?


Hast du fuer die steile These auch irgend einen Beweis? Eher nicht, denn sie ist komplett erfunden von dir.

Ja, dein geschriebenes ;) Wie gesagt habe ich geschrieben und verlinkt das die ÖBB es zulässt mehr nicht. Du hast geschrieben nein Gesetze stehen über Hausordnung, darauf habe ich wieder geschrieben das sich die ÖBB also gegen Gesetze stellt und nun?

Im nächsten Satz Schreibst du: Gesetzliche Regelungen stehen grundsaetzlich ueber einer Hausordnung!


Jep. Und weiter? Ich erlaube dir den Blaschke umzubringen. Damit mache ich mich nicht strafbar, auch nicht wenn du es dann ausfuehrst. Nur du machst dich strafbar wenn du es ausfuehrst, ganz egal ob ich es dir erlaubt habe oder nicht.

Du kannst erlauben was du möchtest ob ich es tue ist was anderes... Die ÖBB wird schon Ihre Gründe haben sonst hätte sie sicher schon Ärger bekommen - wie wäre es wenn du mal bei der ÖBB nachfragst wie das Vorgehen sich mit den Gesetzen in Deutschland vereinbart. Ich hingegen nehme es so hin :)

Bestätigt also meine Aussage.


Gut, wenn es egal ist was ich schreibe und du dich immer bestaetigt fuehlst, dann sicher schon. Manch Ego braucht das ja.

Eher dein Ego auf Gesetzen zu Reiten...

Du machst es dir wenigstens leicht, nicht wie viele andere die sich so lange dran halten bis ihnen jemand recht gibt.

Weiß zwar nicht was du mir damit mitteilen möchtest - ab gut wenn du es weißt reicht es mir :)

Bekomme ich die gezahlte Strafe dann bei den ÖBB wieder zurück?


Warum solltest du? Fuer die Einhaltung der Gesetze bist immer noch du selbst verantwortlich, es sei denn du bist unter 14 Jahre alt.

Nun ich kann ich mich da auf die ÖBB berufen, da muss ich als Kunde mich drauf verlassen das nach Geltenden Gesetzen gehandelt wird.

Davon abgesehen wurde hier und anderswo über solche Fälle noch gar nicht berichtet - komisch oder?

Ganz einfach auf Seiten der DB gibt es nirgendwo eine Passage die das absetzen im Abteil erlaubt ;)


Na und? Aendert nichts an der "Gefahrensituation".

Aber Essen darfst du, auch im Großraum - gut das ist dann natürlich nicht gefährlich für andere :)

P.S. Für Zub ist es offiziell erlaubt die Maske im Dienstabteil abzusetzen und nun?


Ok, in welcher Verordnung siehst du da eine Ausnahme fuer Zub im Dienstabteil? Es gibt wohl Ausnahmen fuer Verkaufspersonal in Laeden, wenn es raeumlich z.B. durch eine Scheibe vom Kunden getrennt ist. Das ist beim offenen Dienstabteil aber nicht der Fall, ausserdem steht der Passus soweit ich weiss explizit bei den Vorgaben fuer Geschaefte und eben nicht bei den Vorgaben fuer den OePNV. Die DB kann das natuerlich gerne erlauben, spielt keine Rolle, ausser das sie dann ggf. auch als Arbeitgeber die zusaetzliche Strafe zu tragen hat weil sie ihre Mitarbeiter nicht an die Vorschriften gebunden hat. Aber fuer einen Laden wie die DB sind die 5kEUR doch Peanuts.

Das wird nirgendwo drinstehen - das hat die DB selbst so entschieden, jetzt macht sie sich Strafbar und ab Morgen fährt kein Zug mehr...

Fahr doch mal Nightjet und Lass die Polizei zum nächsten Bahnhof kommen - wird bestimmt Interessant :)


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