Niedersächsischer Praxisbericht. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Dienstag, 08.09.2020, 15:33 (vor 1298 Tagen) @ ffz

Huhu.

wenn man die offiziellen Regelungen hart auslegt:

Essen und trinken und dazu den MNS abnehmen ist in Deutschland bei DB Fernverkehr erlaubt.

Im Nahverkehr gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, die sehr unterschiedlich sind, in BaWü, Bayern, Hessen und Niedersachsen ist es offiziell verboten den MNS zum essen und trinken abzusetzen, ob das in der Praxis jemand kontrolliert und es jemand interessiert ist dann wieder eine andere Frage...

S 5 Hannover Paderborn. Kundin wird vom Schaffner aufgefordert, JETZT, SOFORT das Essen einzustellen. Ansonsten Rauswurf an der nächsten Station. Alternativ Hinzuziehung der Bundespolizei mit allen dann entstehenden Kosten und Konsequenzen. Bei Kurzstrecken im NV müsse man nicht essen oder trinken. Ende der Ansage.

Die Kundin meint: 'Kurzstrecke' klingt gut - die Fahrt nach Paderborn dauere fast 2 Stunden.

Kommentar des Schaffners: Dann müssen Sie eben mit dem Fernverkehr fahren!

Die Dame wollte auf ihr Essen dann nicht verzichten. Also wurde sie zwangsweise ausgestiegen. Nicht ohne dass der Schaffner drauf hinwies, dass auf dem Bahnsteig das Essen auch verboten sei. Aber bis zum nächsten Zug habe sie ja mind. 3ü Min. Zeit.

Herrliches Spektakel! Wie übrigens bei den meisten die Nahrungsaufnahme erkennbar der Maskentragevermeidung dient. Da sind die harten Regeln schon völlig richtig.

Nur für mich ist's aufwändig, wenn ich stundenlang unterwegs bin. Personalaufenthaltsräume darf ich ja nicht nutzen. Bahngelände und -züge sind tabu. Da muss ich tatsächlich manchmal Hunger schieben ...


Schöne Grüße von jörg


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