Nichts dieser Art. (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Montag, 13.05.2019, 21:29 (vor 2511 Tagen) @ chriL999

Aber wäre es bei einer einmaligen Fahrt bzw. Fahrt gemäß Reiseverbindungen nun gültig oder nicht?

Was die DB verkauft, darf gemäß Reiseverbindung gefahren werden.

vermutlich nicht, wenn es sich um einen vom Fahrgast erkennbaren Fehler im System handelt wie z.B. Rückfahrten entgegen dem Ziel, dreifaches Durchfahren des gleichen Bahnhofs usw.

zunächst einmal gültig wohl schon,
dennoch kann eine Nachzahlung fällig werden.

vgl.
§ 11 Absatz 2 EVO (§ 6 Absatz 3 – neu – EVO)

(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.


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