App ist manipulierbar. Unrichtiger Fahrpreis auszugleichen. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:43 (vor 1831 Tagen) @ chriL999

... und nur nach Fahrkarte und BB auch nicht mehr angefahren werden darf.

Der Zub kann im Zug nur die Fahrkarte bewerten (die Reiseverbindung steht ja nicht auf der Fahrkarte und kann auch digital nicht eingelesen werden). Die Reiseverbindung auf dem PDF kann ja jeder zu hause selber ändern, wenn sie es überhaupt auf die erste Seite schafft.

Das ist das Problem.


Das Ändern der PDF wäre Betrug und in der offiziellen App der Bahn (DB Navigator) lassen sich die Reiseverbindungen zum gebuchten Ticket (mit übereinstimmender Auftragsnummer) sehr wohl in dem Tab "Meine Reise" (Reiseverlauf) auch so nachweisen - unmanipulierbar.+

Doch, manipulierbar.

Es ist mein Gerät.

Da habe ich die Kontrolle, was da angezeigt wird.

Kann eigene Software schreiben, kann Software abändern.

Unmanipulierbar wird es nur mit einer digitalen Signatur durch einen privaten Schlüssel, der nur in DB-Hand ist. Und der ZUB müsste dann die Daten vom Handy in sein Gerät, dem er vertraut, einlesen, und prüfen, ob die Signatur stimmt.

Sollte dies so nun nicht gültig sein, wäre aber die gesamte verkaufte Fahrkarte ungültig (und nicht erst auf einer Stichstrecke zur Zugbindung) und dies kann nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Somit ist das Buchungssystem der Bahn zu ändern, auf personenbediente Buchung umzustellen oder eben die von ihr selbst verkauften Fahrkarten so zu akzeptieren.

Das Gesetz (§11 Abs. 2 Sazt 1 EVO) sieht doch eine sehr unkomplizierte und unbürokratische Lösung vor, die ohne FN auskommt und ggf. auch gleich vor Ort angewendet werden kann:

(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.


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