Wurde bereits geklärt. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Montag, 13.05.2019, 17:10 (vor 2508 Tagen) @ GUM

Allerdings lässt sich Deinem Text schon fast entnehmen, dass Du den Fahrschein nicht auf dem gebuchten Weg gefahren bist.

"ein Umweg" im Nahverkehr muss dann aber auch gefahren werden, ansonsten kann es durchaus sein, dass Du die Raumbegrenzung nicht eingehalten oder verletzt hast.

Oder mit absicht so gebucht hast, dass Du nicht den weiten Weg vom Umstiegsbahnhof U1 bezahlen musstest, sondern etwas mit gleich gestellten Banhöfen probiert hast.

Es wurde in anderen Beiträgen bereits geklärt:

* Es wurde auf dem aufgedruckten Weg gefahren, der gebuchte Umweg war kreativ aber durch die Zugbindung in der Fahrkarte angegeben.
* Es wurde im Nahverkehr vor der Zugbindung später als gebucht gefahren, aber noch rechtzeitig um die Zugbinung erreichen zu können. Und dort fand die beanstandete Kontrolle statt.

Da es sich um einen Sparpreis handelt ist eine Raumbegrenzung nicht explizit angegeben.


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