Denkfehler (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Dienstag, 02.04.2019, 16:43 (vor 2563 Tagen) @ JanZ

Und wo ist die "Vorspiegelung falscher oder [...] Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen", die ebenfalls Voraussetzung für den Betrug ist?

Der Kunde müsse ein neues Ticket buchen - muss er nicht, dieser "Zwang" resultiert nur aus dem Problem der Bahn, die erfolgte Buchung mit einem Ticket zu krönen. Und: Wer jetzt auf AGB verweist, ist auf dem Holzweg, diese verstoßen in so hohem Maße gegen die guten Sitten und sind für den Kunden unangemessen nachteilig und überraschend (er befindet sich schließlich in gutem Glauben, ein Ticket gekauft zu haben, wenn die Bahn da ein Problem hat, muss sie diesen Vertriebsweg vorübergehend schließen).

Aber noch einmal:
Das könnte man sicher als Betrug einstufen, muss es aber nicht - nicht umsonst schrieb ich, dass das sehr nah dran ist.


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