Denkfehler (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Montag, 01.04.2019, 17:08 (vor 2563 Tagen) @ JanZ

Das Papierticket ist ja entwertet und wird - vollkommen korrekt - nicht erstattet. Erstattet wird ja genau genommen das Ticket, welches gebucht, aber nicht erstellt wurde. Und es muss die DB gar nicht interessieren, ob ich noch ein Ticket gekauft habe oder nicht, vielleicht habe ich mich - aus welchem Grund auch immer - aufgrund des Vorfalls gegen eine Zugnutzung entschieden (z.B. kein/nicht genug Bargeld dabei, kein personenbedienter Verkauf vor Ort, lange Schlange am Schalter mit "Zug wird verpasst"-Garantie ...). Die DB erbingt hier ihre Leistung unsauber und ist die Leistungsstörerin, es ist schon merkwürdig, dass man überhaupt auf den Gedanken kommt, so verfahren zu wollen - es muss doch nachvollziehbar sein, wer ein Ticket gebucht und dies wegen der technischen Probleme nicht erhalten hat.

P.S.
Mit etwas Böswilligkeit könnte man das auch Betrug nennen (und das schrammt nur ganz knapp an den Tatbestandsmerkmalen vorbei).


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