Keine Unverschämtheit, sondern Rechtssicher (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Montag, 01.04.2019, 18:02 (vor 2563 Tagen) @ bahn.patient

Hallo,

das Verfahren per Post ist das einzige Rechtssichere Verfahren in Deutschland, weil nur der Postweg bei einem Rechtsstreit vor Gericht anerkannt wird. Eine E-Mail zählt genau wie ein Fax oder ein Telefonanruf vor Gericht nicht, mit Ausnahme des DE-Mail Verfahrens, weil ein Empfang und eine Zustellung nicht beweisbar ist. Selbst eine Lesebestätigung zählt juristisch nicht.

Wenn du mit Gericht zu tun hast geht das auch nur per Post, aus dem oben genannten Grund der Rechtssicherheit.

Im übrigen ist der Buchungsvorgang erst abgeschlossen, wenn du das Ticket angezeigt bekommst, bzw per Mail erhalten hast. Ein Buchungscode ist keine Fahrkarte. Die DB ist verpflichtet dir gegen Bargeld(dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel) zu verkaufen, entweder im Zug wenn kein Automat betriebsbereit ist und der Schalter geschlossen hat, sonst am Automat oder am Schalter. Die App ist ein Service, aber es gibt keine Garantie dass die App immer funktioniert.

In Düsseldorf gab es bei der Rheinbahn den Fall, dass ein Fahrgast einen Fahrschein in der Ticket App hatte, aber die App nicht funktioniert hat und er so die Merfahrtenkarte nicht entwerten konnte und er als er kontrolliert wurde 60€ bezahlen sollte. Der Fahrgast wollte nicht zahlen und ist vor Gericht gezogen, das Gericht hat aber der Rheinbahn eindeutig Recht gegeben, der Fahrgast ist verpflichtet einen gültigen Fahrschein zu kaufen und den bei einer Kontrolle vorzeigen zu können. Dass eine App mal nicht geht damit muss man rechnen und das Risiko eingehen und dann die Strafe bezahlen, oder sich absichern.


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