Denkfehler (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 01.04.2019, 18:23 (vor 2563 Tagen) @ Hustensaft

"Das Papierticket ist ja entwertet und wird - vollkommen korrekt - nicht erstattet. Erstattet wird ja genau genommen das Ticket, welches gebucht, aber nicht erstellt wurde."

Wenn das Onlineticket aber günstiger war als das kurz vor Abfahrt gezogene Schalter-Ersatzticket, muß ja auch die Preisdifferenz erstattet werden. Also interessieren die Bahn dann schon beide Fahrkarten.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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