Keine Unverschämtheit, sondern Rechtssicher (Fahrkarten und Angebote)

s103, Montag, 01.04.2019, 19:55 (vor 2565 Tagen) @ ffz
bearbeitet von s103, Montag, 01.04.2019, 19:58

Hallo ffz,

Im übrigen ist der Buchungsvorgang erst abgeschlossen, wenn du das Ticket angezeigt bekommst, bzw per Mail erhalten hast. Ein Buchungscode ist keine Fahrkarte. Die DB ist verpflichtet dir gegen Bargeld(dem einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel) zu verkaufen, entweder im Zug wenn kein Automat betriebsbereit ist und der Schalter geschlossen hat, sonst am Automat oder am Schalter. Die App ist ein Service, aber es gibt keine Garantie dass die App immer funktioniert.

Nach welchen Kriterien abgeschlossen?

In dem im anderen Beitrag geschilderten Fall war der Kauf komplett, so dass das Geld verbucht war und in einer Datenbank der DB das Ticket gespeichert war. Nur die Übertragung der Information war zunächst gescheitert, trotz erhaltener Email.

Im Rahmen der Digitalisierung sollte man wirklich über weitere verpflichtende Verkaufswege nachdenken für ÖPV, der in Konkurrenz zu Individualverkehrsmitteln stets auch spontan nutzbar sein und bleiben soll, für maximale Attraktivität (in Konkurrenz zu Individualusw.) auch möglichst bequem, und das bedeutet für Tickets um wenige Jahre in die Zukunft projiziert eindeutig das mobile Smartphone.
[Da Smartphones und elektronische Zahlungsmittel nicht alle haben oder wollen wird Automat mit Bargeld trotzdem gebraucht.]

Der Kunde ist sehr häufig der Dumme, wenn Betriebsrisiken von IT-Infrastrukturen mehrheitlich und wie hier (noch) zu seinen Lasten werden.

In Düsseldorf gab es bei der Rheinbahn den Fall, dass ein Fahrgast einen Fahrschein in der Ticket App hatte, aber die App nicht funktioniert hat und er so die Merfahrtenkarte nicht entwerten konnte und er als er kontrolliert wurde 60€ bezahlen sollte. Der Fahrgast wollte nicht zahlen und ist vor Gericht gezogen, das Gericht hat aber der Rheinbahn eindeutig Recht gegeben, der Fahrgast ist verpflichtet einen gültigen Fahrschein zu kaufen und den bei einer Kontrolle vorzeigen zu können. Dass eine App mal nicht geht damit muss man rechnen und das Risiko eingehen und dann die Strafe bezahlen, oder sich absichern.

Da bin ich anderer Meinung, denn der Kunde hatte innerhalb seines Verantwortungsbereichs alles getan (wenn wie geschildert). Natürlich spiegeln das Gesetze und Gericht bislang nicht wider, was geändert werden sollte.

Dass eine vom Dienstleister bereitgestellte (closed source) App nicht funktioniert, geht bei den stark abgeschotteten Smartphone-Betriebssystemen typischerweise auf IT-Probleme zurück. Als Kunde hat man darauf null Einfluss, und die Fälle, wo der Empfang abbricht, der Akku leer ist oder das Gerät beschädigt ist, kann man recht gut unterscheiden.

Dass die IT nicht einfach ist, liegt auch nicht in Kundenverantwortungen. Das wird in der Praxis von Unternehmen gestaltet und dominiert, ohne dass sie Endkunden nach Wunscharchitekturen befragen.

Schöne Grüße
Gero


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