ZM: Brandbrief des Vorstandschefs — Chaostage bei der Bahn (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 10.09.2018, 14:13 (vor 2798 Tagen) @ Christian_S

Was auch völlig gesetzeskonform ist, denn für die Beförderung eines Zuges eines anderen EVU benötigt der Tf ein Beiblatt zum Eisenbahnführerschein desjenigen EVU. (...)

Hat also nix damit zu tun, das man gegeneinander arbeitet, sondern es ist schlichtweg die Umsetzung der heutigen europäischen Vorschriften.

Was also alles gar kein Problem wäre, wenn "die DB" ein geeintes EVU wäre. Dann braucht's nur noch die Fahrerlaubnis für die betreffende Baureihe und ggf. Streckenkunde. Fertsch.

Auf die Problemwurzel deutende Grüße
der Colaholiker

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