Man darf die Strecken nicht isoliert betrachten (Allgemeines Forum)

Ösi, Samstag, 19.05.2018, 17:22 (vor 2888 Tagen) @ J-C

Nehmen wir ein fiktives kleines Land, in dem es zwei Eisenbahnstrecken gibt: von A nach B und von C nach D.

A nach B ist eine profitable Strecke und wirft einen Gewinn von 100 Kujambel/Tag ab.

C nach D ist eine Verluststrecke und erzeugt einen Verlust von 100 Kujambel/Tag.

Jetzt gibt es eine Bahngesellschaft, die Öffentliche Bahn (ÖB). Diese befährt beide Strecken und bilanziert plus/minus null. Steuergelder müssen nicht aufgebracht werden.

Als nächstes kommt aber die PrivatBahn (PB) ins Spiel. Diese befährt natürlich nur die profitable Strecke von A nach B. Wir nehmen nun an, dass sich die Fahrgäste genau hälftig zwischen ÖB und PB aufteilen.

Ergebnis: Die ÖB hat plötzlich einen Zuschussbedarf von 50 Kujambel/Tag, während die Anteilseigner der PB dieselbe Summe als Gewinn einstreichen können.

Das heißt, es wurden wieder einmal erfolgreich Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert.


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