FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 12:38 (vor 3765 Tagen) @ indy3

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.


Wahrheitswidrig Dinge zu behaupten allerdings auch.


Bitte belege diese Behauptung.


Meine Behauptung war: "Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich."
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404488

Beleg1: "Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

Und das ist eben falsch. Quelle: Dienstanweisung meines Arbeitgebers (ein EVU), den Inhalt hatte ich oben ja schon Wiedergegeben.

Beleg2: " „Jeder, der Züge und Busse der Deutschen Bahn nutzt, benötigt einen gültigen Fahrausweis. Nach der ersten Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Gutschein. Diesen Gutschein tauschen sie in einer Fahrkartenausgabe gegen eine Karte zur Fahrt in die Erstaufnahmeeinrichtung ein. Flüchtlinge, die auf dieser Fahrt ohne Fahrkarte angetroffen werden, erhalten vom Zugbegleiter für die Fahrt zur eine Ersatzfahrkarte bis zum Zielort."
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-fahren-nicht-kostenlos;art677,1812195

Heißt also: Die Gutscheine können bei Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns auch im Zug eingelöst werden.
Heißt nicht: " Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren".

--
Weg mit dem 4744!


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