FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 19.02.2016, 08:04 (vor 3752 Tagen) @ JeDi

Ich würd mich dann auch etwas ärgern - nur: Wo soll man die Grenze ziehen?

Wie wäre es, wenn man den größeren der beiden Werte "Planmßige Ankunftszeit des genutzten Zuges" und "Tatsächliche Ankunftszeit des genutzten Zuges" nimmt? Dann wäre es in diesem Fall eine Stunde (planmäßige Ankunftszeit), die gewertet würde. Den Schwellwert könnte man dann lassen, wie er ist, und braucht nicht zu feilschen. Man definiert einfaach, daß ein Zug nicht zu früh ankommen kann, sondern nur pünklich oder verspätet.

Nur mal so vorschlagende Grüße,
de Colaholiker

--
[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum