FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

indy3, Montag, 22.02.2016, 12:34 (vor 3769 Tagen) @ JeDi

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.


Wahrheitswidrig Dinge zu behaupten allerdings auch.

Bitte belege diese Behauptung.


Meine Behauptung war: "Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich."
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404488

Beleg1: "Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

Beleg2: " „Jeder, der Züge und Busse der Deutschen Bahn nutzt, benötigt einen gültigen Fahrausweis. Nach der ersten Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Gutschein. Diesen Gutschein tauschen sie in einer Fahrkartenausgabe gegen eine Karte zur Fahrt in die Erstaufnahmeeinrichtung ein. Flüchtlinge, die auf dieser Fahrt ohne Fahrkarte angetroffen werden, erhalten vom Zugbegleiter für die Fahrt zur Erstaufnahmeeinrichtung eine Ersatzfahrkarte bis zum Zielort."
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-fahren-nicht-kostenlos;art677,1812195


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