0,416 % pro Minute Verspätung, 60min = 25% (Fahrkarten und Angebote)

kater_k, BBRN, Freitag, 19.02.2016, 09:38 (vor 3767 Tagen) @ musicus

Die Erstattung erfolgt dann automatisch ein paar Tage nach der Reise.

Solange das nicht gesetzlich festgesetzt ist, sehe ich das nicht kommen :-/

Gerne mit einer verbindlichen Antwortfrist für die EVUs.

Die gibt es doch schon (Art. 17 Abs. 2 Satz 1 VO EG 1371/2007).

Du hast natürlich Recht. Ich träumte von einer wirksamen Frist, die nicht durch überflüssige Rückfragen durch ein Servicecenter verlängert werden darf. Inklusive Sanktion bei Überschreitung.


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