FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

TRAXXP160DE, HBIK, Donnerstag, 18.02.2016, 12:13 (vor 3768 Tagen) @ keksi

Du kannst doch Widerspruch einlegen, dann wird dein Fall nochmal neu, von einem anderen Mitarbeiter geprüft. Anderenfalls wende dich an die Schlichtungsstelle https://soep-online.de. Immerhin hast du deinen ursprünglich gebuchten Anschlusszug nicht erreicht und hast damit gerechnet eine Stunde später am Ziel anzukommen.


Das erkläre mir mal. Er ist schon anders gefahren, damit er nicht zu "spät" ankommt am Ziel. Hat es denn auch erreicht, aber mit "nur" 56 Min Verspätung. Warum sollte er denn noch Geld zurückbekommen. Er hatt freie Zugwahl und hat die Verspätung schon verkürzt. Es zählt die tatsächliche Ankunftszeit, nicht ne "gerechnete"...

Mfg

Ich habe das jetzt so verstanden, dass der letzte Zug der Reisekette nicht erreicht wurde. D.h. am letzten Umsteigebahnhof +60 abgefahren.

Füpr mich stellt sich gerade die Frage, wieviel Verfrühung der Zug eine Stunde eher hatte. Sollte es durch Fahrplanreserven möglich sein, 4 min. eher anzukommen, kann es es ja wohl nicht sein, dass scharfe Fahrweise wie Ausfahren der Hg, scharfes Bremsen, kurze Halte bei der Verspätungsberechnung zu Lasten des Reisenden gewertet werden.

Sollte jeder Zug 3 oder 4 min eher ankommen, wären des tatsächlich +60 und nicht +56 gewesen.


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