Keine FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Donnerstag, 18.02.2016, 16:43 (vor 3768 Tagen) @ Gambrinus

ein aktueller Fall von mir führte dazu, dass ich wegen einer Verfrühung keinen Anspruch auf eine Erstattung von 25% haben soll.

Grundsätzlich ist folgendes passiert:
Auf meiner Reisekette wurde ein Anschluss nicht erreicht. Die folgende Fahrtmöglichkeit war exakt eine Stunde später. Der Zug, den ich dann nutzte kam jedoch vier Minuten vor Plan am Ziel an. Das heißt, dass ich am Ende tatsächlich nicht 60 sondern nur 56 Minuten Ankunftsverspätung hatte.
Mit dieser Begründung (Verspätung unter 60 Min) will mir das Servicecenter FG-Rechte nichts erstatten.

Richtig.


Ich befürchte fast, dass das rechtens sein könnte. Es verärgert mich nur immens und ich wollte in die Runde fragen, ob ihr ähnliche Fälle kennt, die möglicherweise nach einer erneuten Prüfung dann doch positiv beschieden werden konnten?

Sei doch froh, dass die Verspätung unter 60 Minuten geblieben ist, statt dich über die 25% aufzuregen.

Überhaupt wäre es nur fair, wenn man wegen einer Verspätung einen Nicht-Anschluss ausnahmsweise erreicht und dadurch eine Stunde früher am Ziel ist, dass DB Bahn dann auch 25% Fahrpreisaufschlag nachfordern könnte. ;)

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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