Mögliche Kulanzlösung (Fahrkarten und Angebote)

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 14:16 (vor 3770 Tagen) @ Bambalouni

Ich würde als Bahn einfach einen Reisegutschein oder einen Bistrogutschein in Höhe von 5 Euro / 10 Euro / 15 Euro (je nach Fahrpreis) beilegen und darauf verweisen, dass man sich ohne Anerkennung einer Rechtsschuld für die verspätung entschuldigt, aber leider keinen Reisepreis erstatten kann.

Wäre für mich persönlich vollkommen OK, wenn der Bistrogutschein den von mir erwarteten Erstattungsbetrag erreicht!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum