FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 10:17 (vor 3772 Tagen)

Hallo zusammen,

ein aktueller Fall von mir führte dazu, dass ich wegen einer Verfrühung keinen Anspruch auf eine Erstattung von 25% haben soll.

Grundsätzlich ist folgendes passiert:
Auf meiner Reisekette wurde ein Anschluss nicht erreicht. Die folgende Fahrtmöglichkeit war exakt eine Stunde später. Der Zug, den ich dann nutzte kam jedoch vier Minuten vor Plan am Ziel an. Das heißt, dass ich am Ende tatsächlich nicht 60 sondern nur 56 Minuten Ankunftsverspätung hatte.

Mit dieser Begründung (Verspätung unter 60 Min) will mir das Servicecenter FG-Rechte nichts erstatten.

Ich befürchte fast, dass das rechtens sein könnte. Es verärgert mich nur immens und ich wollte in die Runde fragen, ob ihr ähnliche Fälle kennt, die möglicherweise nach einer erneuten Prüfung dann doch positiv beschieden werden konnten?

Gruß, Gambrinus!


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