FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

ALR997, Donnerstag, 18.02.2016, 15:15 (vor 3768 Tagen) @ ICE4711

Du kreuzt in dem Formular übrigens explizit an, dass du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Für mich grenzt das schon hart an Betrug?!

Dass man bei 56 Minuten Verspätung am Zielbahnhof mit der oben genannten Begründung eine Entschädigung unterlässt, grenzt für mich hart daran verarscht zu werden :-(

Ist nur meine Meinung und ich weiss, dass geltendes Recht mir das widerspricht, aber aus Fahrgastsicht einfach schwer nachvollziehbar.


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