Self-Check-In: Datenschutz (Fahrkarten und Angebote)

Manuel, Dienstag, 12.05.2015, 15:36 (vor 3982 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Manuel, Dienstag, 12.05.2015, 15:36

Leider hast Du den zweiten Punkt nicht mit zitiert:

Wenn man ein Handy bei sich trägt, hat man schon lange verloren,

Ich glaube wir sollten uns mehr Sorgen um den zweiten Punkt machen, als um den Self-Check-In bei der Bahn. Ehrlich gesagt, vertraue ich persönlich der Bahn meine sehr begrenzten Bewegungsdaten noch vergleichsweise gerne an. Nur leider bleiben die Daten wohl nicht nur bei ihr.

Das stimmt mich nachdenklich. Es gibt keine "sehr begrenzten" Bewegungsdaten.

Im Vergleich zu den Bewegungsdaten des Mobiltelefons - auf das ich nicht verzichten will - sind die Daten aus den Bahnfahrten schon sehr begrenzt und stellen dann auch nur eine Redundanz dar!

Erstaunlicherweise gab es keinerlei Aufschrei als das Steuergeheimnis aufgehoben worden ist.

Soweit mir bekannt, ist das Steuergeheimnis nicht aufgehoben worden.
Aber ich habe eine Vermutung, was Du meinen könntest, dazu nur kurz: Obwohl ich absolut für Datenschutz bin, fand ich den Ankauf von CDs mit Kontendaten von Steuerflüchtigen gut. Lass uns dies jedoch lieber nicht hier diskutieren, denn die wenigsten werden zum Transport Ihres Geldes ins Ausland die Bahn genutzt haben.
Falls Du Dich jedoch auf das SWIFT-Abkommen bezogen hast, so vertrete ich da natürlich ebenfalls die ersten beiden Punkt meines vorangegangen Beitrags.

Viele Grüße,
Manuel


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