§13, Abs. 2., Pers.bef.gesetz (Allgemeines Forum)

Jogi, Montag, 13.07.2009, 22:38 (vor 6239 Tagen) @ Steffen

Hallo zusammen,

Wie das noch mit einem Monopol? Gibt es nicht sowas wie ein Verbot/Einschränkung bei uns in D. , für einen Fernliniendienst?
Ich meinte, ich hätte da mal was gehört.


Ja ich meine auch.

so ein "Monopol" gibt es:
In Deutschland darf es kein Netz regelmäßig verkehrender Fernbuslinien geben. Das liegt an einem kuriosen Gesetz aus dem Jahr 1937. Laut Paragraf 13 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes dürfen Busunternehmen keine Fernverkehrslinien anbieten, die eine Konkurrenz zu bereits bestehenden Verbindungen der Bahn bedeuten würden. Quelle
Das war, schätze ich mal, dafür gedacht, Treibstoff einzusparen - weniger aus Umweltschutz- denn aus politisch-militärischen Gründen, bekanntermaßen begannen die Kriegsvorbereitungen bereits kurz nach der "Machtübernahme", Stichwort: Autarkiebestrebung des Deutschen Reiches.

Wenn das wirklich aufgehoben werden sollte, sollten/müssten dann aber gleichzeitig gleiche Rahmenbedingungen geschaffen: der Bus müsste dann bspw. in den Emissionshandel miteinbezogen oder auf die Fahrkarte müsste dann auch der volle Mehrwertsteuersatz gezahlt werden.

Aber ich dachte z.B. an "Wanderbusse", die Wanderer Wanderer in Köln und Frankfurt einsammeln und in die Schweiz bringen (im Winter das selbe zum Skifahren). Das dürfte in D erlaubt sein, wird aber (fast) nicht gemacht. In NL ist das glaube ich verbreitet. Wenn ich falsch liege, bitte einschreiten!

Da das ja kein Linienverkehr ist, der durch regelmäßige (mehrmals täglich) Fahrten in Konkurrenz zur Eisenbahn steht dürfte das beinahe zweifelsfrei möglich sein. "in Konkurrenz" stehend ist jedoch äußerst dehnbar, aber als Ausflugsverkehr dürfte es keine geschäftsschädigende Auswirkungen haben.

Wie ist das eigentlich mit dem DB-Busverkehr zwischen Nürnberg und Prag? Wenn er nicht als "SEV" - offiziell fahren keine Fernzüge mehr da die CD den tschechischen Streckenabschnitt ausbaut - deklariert ist steht er ja zweifelsohne in Konkurrenz zu den zwei RE-Zügen über Furth. Wenn das als Linienverkehr fungiert und das Gesetz nicht greift, dürfte auch der Ausflugsbus in die Schweiz kein Problem darstellen.

Soweit meine Überlegungen...

Schöne Grüße, Jogi

PS. Der Fehler ist ja witzig: das Wort "Personenbeförderungsgeset..." ist zu lang - deswegen dürft ihr euch mit der Abkürzung in der Betreffzeile rumärgern... *g*


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