Wie sich die Bahn den Bahnbetrieb vorstellt... (Allgemeines Forum)

120er_Michl, Donnerstag, 22.05.2008, 23:30 (vor 6049 Tagen) @ liebe70

Zur genauen Erläuterung müssen erst mal folgende Fragen beantwortet sein:
1. War die Ankunft des RE und die Abfahrt der RB bahnsteiggleich? - Die sogenannte Angesichtsregelung des Wartenmüssens gilt nur wenn die Züge bahnsteiggleich ankommen/abfahren.

Ja, das war bahnsteiggleich.

2. Fuhr der RE zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrtszeit der RB am Bahnsteig ein oder später? - Wenn später, dann muß die Transportleitung zustimmen.

Ankunft RE: 16:31 Uhr (kam wegen Bauarbeiten 16:41 Uhr)
Abfahrt RB: 16:35 Uhr

3. Hat die Transportleitung dem Warten der RB auf den RE zugestimmt? - Auch bei den Zügen von DB Regio untereinander gilt die Regel "Wartezeit = Null". Das bedeutet, daß jeder Anschlußwunsch an die Transportleitung gemeldet werden muß.

Ich hab nicht mitbekommen, ob die Transportleitung zugestimmt hat. Was ich gesehen habe, hat der Schaffner mich blöd angeschaut, weil ich auf die Uhr geschaut habe und auf die Anzeigetafel.


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