Staatsanwalt ermittelt gegen Tf (Aktueller Betrieb)

Jens, Bayern/NRW, Mittwoch, 06.08.2014, 17:44 (vor 4407 Tagen) @ ICE-T-Fan

Warten wir mal die Empfehlung des EBA im EUB-Bericht ab.

Allerdings bin ich mir sicher, dass eine Verschärfung der Richtlinien kommen wird.

Ja das wird wohl so sein, die Frage ist in welcher Form.


Unter Umständen könnte man ja das System so verbessern, dass der Rechner ohne Zutun des Tf sich von alleine beim FDL meldet und der FDL erst elektronisch seine Zustimmung geben muss, bevor der Tf den Zug wieder in Bewegung versetzen kann. Blöd nur, wenn der Zug in einer GSM-R-Funklücke ist.

Neben dem Problem der Funklöcher (und der Strecken ohne GSM-R) sehe ich da noch eher das Problem das die PZB wohl so etwas nicht in sich einbauen lässt, sodass man ein neues System entwickeln müsste (oder Überall LZB/ETCS) einbauen muss, was wohl an den immensen Kosten scheitern dürfte.

Eigentlich gibt es ja wenige so harte Vorgaben wie in dem Fall: Haltzeigendes Signal überfahren (und sogar 2000 Hz-Beeinflussung bekommen) heißt Stop bis der Fahrdienstleiter (und der auch erst nach Zustimmung durch den Notfallmanager) der Weiterfahrt zugestimmt hat. Wer das missachtet (unabhängig vom aktuellen Fall) handelt groß Fahrlässig, da bringen dann solche Funksysteme auch wenig denn auch für die müssten dann ja Störrückfallebenen eingebaut werden mit denen man das überbrücken kann.


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