Verkehrsgeographie für tarifkonforme Via-Halte unerlässlich (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 07.04.2014, 02:51 (vor 4419 Tagen) @ GibmirZucker

Also: Die nicht gewollten Stichfahrten werden nicht legalisiert, sondern im Bedarfsfall "maulig" akzeptiert. Das schein wohl immer noch billiger zu sein.


Würde das rechtlich bis zum bitteren Ende durchprozessiert, dann stünden natürlich einige Fragen im Raum. Ist der Fahrgast verpflichtet zu überprüfen, ob eine Stichfahrt vorliegt?

Nein, verpflichtet ist er dazu nicht. Über das Akzeptieren der AGB bestätigt er aber, dass er aber die Bedingungen, zu denen seine Bahnreise erfolgt und darf sich nicht wundern, wenn er den Unterschiedsbetrag nachzuzahlen hat. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Eine FPN halte ich für diesen Fall für nicht gerechtfertigt, da sie FK ja für die vom Kunden vorgegebene Verbindung verkauft wurde.

Sicher gibt es die Kategorie der Kunden mit kreativen Fahrkarten, die so eine Stichfahrt provozieren. Es kann aber auch unabsichtlich geschehen, so etwa:

Reise von A nach D. Der Reisende will - was ja erlaubt ist - über C fahren (und einen kleinen Aufenthalt einlegen). Er beschäftigt sich nicht näher mit der Geographie, er will von A nach D und Aufenthalt in C. Dass die Fahrt (und der Fahrtverlauf auf dem OT) dann lautet: A-B-C-B-D muss er ja nicht zwingend erwarten. Dass von C nach D keine direkte Bahnlinie führt, sondern ein Umweg über B notwendig ist, muss er ja nicht wissen. Nutzt er sogar einen direkten Zug von A nach C (über B) und einen direkten Zug von C nach D (über B) erfährt er nicht einmal anhand des Reiseplanes, dass er zweimal über B fährt. Selbst die Info, dass "ein Bahnhof" zweimal durchfahren wird, nutzt ihm nichts, da in vielen Fällen das erlaubt (und erwünscht) ist. Er müsste also die Fahrt auf einer Streckenkarte überprüfen bevor er bucht.

Wiederholungsfahrten innerhalb der Raumbegrenzung sind aber nur zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlussverbindung (Umsteigen) erforderlich sind.
Die Beschäftigung mit ein wenig Verkehrsgeographie ist unerlässlich, um sich tarifkonform zu verhalten. Dabei würde der potentielle Fahrgast Deines Falles merken, dass der Bahnhof C nicht in Richtung auf das Fahrtziel liegt und somit für seine Fahrt grundsätzlich nicht zulässig ist. Im Falle der Direktverbindungen A-C und C-D (jeweils über B) sollte er prüfen, ob die Fahrt über C aufgrund eines besseren anschlusses notwendig war.


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