??? (Fahrkarten und Angebote)

Silver, Sonntag, 06.04.2014, 19:30 (vor 4420 Tagen) @ musty97

Ein sehr zweischneidiger Ratschlag, da man damit unter Umständen den Einsatz deutlich erhöht. Wenn man tatsächlich im Recht ist, braucht man vor der Preisgabe seiner Personalien keine Angst zu haben, es kommt höchstens ein gewisser bürokratischer Aufwand auf einen zu. Wenn man aber doch unrecht hat, kann ein Polizeieinsatz und eine resultierende Verspätung schnell zu einer saftigen Rechnung führen.

Die Rechtslage ist in diesem Fall nicht eindeutig. Klar ist aber, dass die Bahn bei der Erstellung der Fahrkarte zwingend an die Tarifbestimmungen gebunden ist und auch nicht per Individualabrede davon abweichen darf. Es ist auch unbestritten, dass bei unrichtig erstellten Fahrkarten die Bahn den Differenzbetrag nachfordern darf. Unklar ist nur die Anwendung dieser Regelung auf Sparpreise.

Man ist daher gut beraten, eine unnötige Eskalation zu vermeiden.


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