Umwegfahrt ??? (Fahrkarten und Angebote)

geko, München, Sonntag, 06.04.2014, 17:35 (vor 4419 Tagen) @ RadExpress
bearbeitet von geko, Sonntag, 06.04.2014, 17:36

Ui, das wird ein langer Thread!

IMHO: Die DB hat dir das Online-Ticket verkauft und damit konkludent ihre eigenen AGB-Regelungen bzgl. unzulässiger Umwegfahrten in diesem konkreten Fall für nicht gültig erklärt (aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden Besondere Geschäftsbedingungen für dich bei dieser konkreten Fahrt).

Der Zub müsste sich an seinen Arbeitgeber wenden und nicht an dich als Kunde.


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