??? - Noch schlechterer Rat! (Fahrkarten und Angebote)

br752, Sonntag, 06.04.2014, 19:49 (vor 4420 Tagen) @ Silver
bearbeitet von br752, Sonntag, 06.04.2014, 19:53

Wenn man tatsächlich im Recht ist, braucht man vor der Preisgabe seiner Personalien keine Angst zu haben, es kommt höchstens ein gewisser bürokratischer Aufwand auf einen zu.


Das halte ich fuer ein Geruecht! Wir hatten mal Versucht von einem NV-Bahnhof A zu einem NV-Bahnhof B eine Fahrkarte zu kaufen, weil ab Bahnhof B die Konus-Karte gegolten hat.

Leider konnte man von A nach B am Automaten keine Fahrkarte kaufen, da an diesem Tag alle Zuege ohne Halt in B verkehren. Erst am naechsten Tag hielt wieder ein Zug in B.


A----B---C--->  (Wir standen in A. Alle heutigen Zuegen hielten nicht in B)
     K--->--->  (Geltungsbereich Konuskarte)


Wir sind also in den Zug in A gestiegen und sind sofort zum Kundenbetreuer gegangen. DAS WAR EIN FEHLER. (Obwohl das eigentlich der richtige Weg sein sollte). Er war total freundlich und auch nicht veraergert. Er hat uns die 2*1,50 Euro abgenommen was ja vollkommen ok war. Dann bestand er auf einen Personalausweis, hat die Sache aufgeschrieben mit dem Hinweis, dass es keine Nachforderung geben wird, er es aber trotzdem weiterleiten muesste.

So war es auch ABER wir haben ein Schreiben bekommen, dass man kulanterweise auf eine Nacherhebung verzichtet wird und man hat UNMISSVERSTANDLICH klar gemacht, dass dies gespeichert wird und im Wiederholungsfall man "unkulanter" sein wird.

Meinst du das mit "gewisser bürokratischer Aufwand"??? Wir haben uns nicht gewaehrt, denn die Schreiberei waere hoest Aufwendig gewesen.


Merke: Wer nichts zu verbergen hat, kann jede Menge Aerger und Nachteile bekommen!!!

Die Rechtslage ist in diesem Fall nicht eindeutig.[...]Unklar ist nur die Anwendung dieser Regelung auf Sparpreise.

Damit ist die Rechtslage wohl doch unklar


BR752


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