in diesem Fall doch richtig (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 06.04.2014, 22:34 (vor 4421 Tagen) @ Eingleisigkeit

Hallo br752,

dann wart ihr in deinem Fall aber tatsächlich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. Man darf soweit ich weiß, keine Fahrkartenwechsel an Tarifpunkten stattfinden lassen, die ohne Halt durchfahren werden (Ausnahme: Länder-Tickets, Staatsgrenze).

Quelle dafür?

Solche Beschränkungen gibt es nur im Ausnahmefall, so z.B. beim Münchener Verkehrsverbund. Dort wird aber auch im Kursbuch darauf hingewiesen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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