Quelle? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 06.04.2014, 21:47 (vor 4420 Tagen) @ geko

Klar ist aber, dass die Bahn bei der Erstellung der Fahrkarte zwingend an die Tarifbestimmungen gebunden ist und auch nicht per Individualabrede davon abweichen darf. Es ist auch unbestritten, dass bei unrichtig erstellten Fahrkarten die Bahn den Differenzbetrag nachfordern darf.


Hast du eine Quelle für diese zwei Aussagen?

http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__11.html

Der Online-Verkauf erfolgt allerdings durch DB Vertrieb GmbH und nicht durch ein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Das wirft die Frage auf, ob das Eisenbahnverkehrsunternehmen den unrichtig erhobenen Fahrpreis tatsächlich beim Fahrgast, oder aber bei DB Vertrieb nachfordern muss.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum