gültiger Online-Ticket-Kaufvertrag bei Umweg-/Stichfahrten? (Fahrkarten und Angebote)

sb, Sonntag, 06.04.2014, 20:43 (vor 4420 Tagen) @ br752

Kurzform:

Standpunkt 1 ist: Was die DB verkauft darf auch gefahren werden.

Standpunkt 2 ist: Es gelten die AGB und wie es auf den OT steht, nur das was unter "Fahrkarte" steht. (Da wird der Umweg nicht drinstehen)

Danke für die Aufschlüsselung.

Bei juristischer Klärung dürfte es m.E. eine große Rolle spielen, anhand welcher Eingaben des Kunden eine Fahrkarte ausgestellt wurde (und welche Eingaben dem Kunden überhaupt möglich sind); denn bei den Online-Tickets wird es dem Kunden vor Fahrkartenkauf nur ermöglicht, die "Reiseverbindung" einzugeben und zu überprüfen, nicht die evtl. entscheidende "Wegevorschrift"!

Daher verstößt m.E. eine davon abweichende "Wegevorschrift" unter "Fahrkarte" eklatant gegen den Kaufvertrag und müsste damit nichtig und nur der durch die "Reiseverbindung" bestätigte Weg gültig sein.

Dabei wäre eine auch juristisch gute Lösung eigentlich ganz einfach (weil auf systematischen Regeln basierend):

Vorschau auf Wegevorschrift mit kurzer Erläuterung vor Kaufbestätigung!


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